Vor ein paar Tagen las ich in einem Tweet des ADFC Köln, dass nach Ansicht der Landesdatenschutzbeauftragten (NRW?) die Angabe des Namens eines Zeugen auf Verwarnungen und Bußgeldbescheiden unzulässig sei.

Dabei wird dieser Tweet genannt, der einen Link zu diesem Blogbeitrag enthält.

Da fiel mir ein, dass ich auch bereits im März 2019 eine Anfrage an den Landesdatenschutzbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Baden-Württemberg (BW) stellte und einige Tage später eine detaillierte Antwort darauf bekam. Spoiler: In BW sieht man das nicht so wie in NRW oder z. B. auch in Hessen.

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Vor einiger Zeit hatte ich hier beschrieben, welche zwei Möglichkeiten es gibt, in der im Blog verwendeten Galerie Bildbeschreibungen anzuzeigen.

Ich hatte damals überlegt, für welche der beiden Methoden ich mich entscheiden sollte. Die Wahl ist auf Beschreibungen in den Exif-Metadaten gefallen. Der Grund ist, dass auch die anderen Angaben wie z. B. ISO-Wert usw. bereits in den Metadaten enthalten sind und das aus meiner Sicht sinnvoll ist, dass auch die Bildbeschreibung dort landet, damit man nicht mit dem Medium brechen muss.

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In der Stadt Essen kann man einen OpenBikeSensor auszuleihen und damit Daten zu Abständen beim Überholtwerden zu sammeln, während man Fahrrad fährt. Dazu wird der OpenBikeSensor am Fahrrad befestigt und misst per Ultraschall die Abstände nach rechts und links. Zusätzlich werden GPS-Daten aufgezeichnet.

Die gesammelten Daten werden anschließend anonymisiert hochgeladen. Das kann man entweder selbst machen oder den Menschen beim Verleih überlassen.